Testament

Erbe und Schenkungen

Zu Lebzeiten ist es ein großes Anliegen vieler, das eigene Vermögen mit viel Verstand zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur wenige vor. Nur jeder Vierte schafft es, seine persönliche Nachlassregelung niederzulegen. Davon ist wiederum ein hoher Prozentsatz unrichtig abgefasst, unklar, widersprüchlich oder gar unwirksam.

Und als Folge zerstreiten sich Familien, teure Gerichtsverhandlungen werden geführt und häufig zerfällt ein Teil des Vermögens. Insoweit macht es Sinn, ein rechtssicheres Testament abzufassen. Im Vorfeld eines notariellen Testaments bespricht der Notar in einem persönlichen Gespräch die Bedürfnisse und Wünsche mit dem Testierenden. Der Notar stellt ihm die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten vor und gewährleistet, dass die individuellen Vorstellungen der testierenden Person in ihrem Testament bestmöglich umgesetzt werden. Anschließend gestaltet der Notar für den Testierenden nach seinen ganz individuellen Wünschen das Testament. Nach der Beurkundung des Testaments vor dem Notar wird dieses unverzüglich beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und im Original in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben.

Vorteil eines notariellen Testaments gegenüber einem handschriftlichen Testament ist,

  • eine individuelle, fachlich kompetente rechtliche Beratung durch einen Notar,

  • rechtssichere Gestaltung des Testaments, insbesondere bei komplexen Erbfolgen,

  • amtliche Registrierung.

Ein notarielles Testament ist u.a. sinnvoll,

  • wenn eine Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge geplant ist,

  • wenn große Werte vererbt werden, insbesondere bei vorhandenem Immobilienvermögen,

  • wenn die Unternehmensnachfolge geregelt werden soll.  

Soweit kein wirksames Testament im Todesfall vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. D. h., dass nach der gesetzlichen Bestimmung die Erbfolge eintritt.