Immobilienkaufvertrag beurkunden

Juristische Fachliteratur im Bücherregal der Kanzlei

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Beteiligten aufgrund der hohen finanziellen Bedeutung von besonderer Wichtigkeit. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens werden investiert und zusätzliche Darlehen müssen häufig aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz in vielen Fällen ein bedeutender Gegenstand des eigenen Vermögens.

Damit Sie als Käufer oder Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen.

Der Notar setzt die Wünsche der Vertragsparteien in einen maßgeschneiderten Vertragsentwurf um, in den er für beide Seiten sachgerechte Lösungen einarbeitet. Den Vertragsentwurf schickt er Ihnen zu, damit Sie sich ihn in Ruhe zu Hause durchlesen können und sich bei Fragen – selbstverständlich ohne Mehrkosten – noch vor der Beurkundung an den Notar wenden können.

Sind Sie und Ihr Vertragspartner über den Vertragsentwurf einig, nimmt der Notar die Beurkundung vor. Der Notar liest den Vertragstext vollständig vor und erklärt seinen Inhalt. Wenn alle mit dem Text einverstanden sind, unterschreiben sämtliche Beteiligten und schließlich der Notar die Urkunde.

Anschließend beginnt für den Notar ein wesentlicher, den Beteiligten oftmals eher verborgener Teil seiner Arbeit: die Abwicklung des Kaufvertrages. Der Notar führt all die Dinge herbei, die vorliegen müssen, um das eigentliche Ziel zu erreichen, das Sie als Verkäufer bzw. Käufer verfolgen, nämlich (als Verkäufer) den Kaufpreis zu erhalten bzw. (als Käufer) Eigentümer der Immobilie zu werden. Der Notar besorgt die notwendigen behördlichen Genehmigungen, stellt bei Gericht die erforderlichen Anträge und kümmert sich um die Löschung von im Grundbuch eingetragenen Belastungen.

Kernbereich der Arbeit des Notars ist die Gestaltung des eigentlichen Kaufvertrages. Dessen Inhalt hängt ganz wesentlich vom Kaufgegenstand ab, sei es z. B. der Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, der Erwerb einer Eigentumswohnung oder der Abschluss eines Bauträgervertrags.

Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages bereits geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.