Arbeitsrecht

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Wir beraten und vertreten Sie im Individualarbeitsrecht. Dabei vertreten und beraten wir unsere Mandanten u. a. in außergerichtlichen und gerichtlichen Kündigungsschutzsachen, Statusklagen und Entfristungssachen.

Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht. Wir prüfen daher ihr Arbeitszeugnis und setzen Ihren Anspruch auf Ausstellung des Arbeitsverhältnisses durch. Soweit Sie eine Diskriminierung erfahren haben, setzen wir Ansprüche aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für sie durch.

Das Arbeitsrecht zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Wir beraten und vertreten sie u. a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Überprüfung von Arbeitsverträgen

  • Überprüfung von Befristungsabreden

  • Durchsetzung von Gehaltsrückständen

  • Erstellung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen

  • Erhebung von Kündigungsschutzklagen und Entfristungsklagen

  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen nach dem AGG

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei uns.

Sachbearbeiter:
Rechtsanwalt J. R. Friedhoff Schüller
Rechtsanwalt Erik Schüller