Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts. Alle Verträge des täglichen Lebens, sei es der Kaufvertrag, der Darlehensvertrag, der Dienstvertrag, oder ein typengemischter Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechtsfragen werden grundsätzlich als allgemeines Zivilrecht bezeichnet.

Wir beraten und vertreten sie u. a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Überprüfung und Durchsetzung von Vertragsinhalten

  • Prüfung und Geltendmachung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen wie die z. B. von Mängelgewährleistungsrechten im Kaufrecht

  • Erstellung von Vertragsentwürfen

  • Prüfung von Fragen der Verjährung von Ansprüchen

  • Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Forderungseinzug (Inkasso)

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei uns.

Sachbearbeiter:
Rechtsanwalt J. R. Friedhoff Schüller
Rechtsanwalt Erik Schüller