Mietrecht

Wir vertreten sowohl Mieter, als auch Vermieter in mietrechtlichen Streitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dazu gehört z.B.,

  • die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsrückständen im Zusammenhang eines Mietvertrags,

  • Vertretung bei Räumungsklagen,

  • die Vertretung bei Geltendmachung von Mietmängeln

  • Rechtsberatung und Vertretung im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung

  • Vertretung in Schadensersatzangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag.

Sachbearbeiter:
Rechtsanwalt Erik Schüller