Immobilienrecht

Aufgeschlagenes Gesetzbuch auf einem Schreibtisch, im Hintergrund ein Anwalt bei der Arbeit

Wir beraten und vertreten Sie in rechtlichen Angelegenheiten des Immobilienrechts. Dazu gehört u. a.

  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen, z. B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mängelgewährleistungsrechten,

  • rechtliche Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Werklohnforderungen und Mängelrechten im Werkvertragsrecht,  

  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten,

  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im öffentlichen Immobilienrecht, z. B. bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit den landesrechtlichen Zweckentfremdungsverboten.

Herr Rechtsanwalt Erik Schüller hat die Kurse zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht besucht und steht Ihnen daher auch in Angelegenheiten des Bau- und Architektenrecht beratend zur Verfügung.

Sachbearbeiter:
Rechtsanwalt Jörg Rüdiger Friedhoff Schüller,
Rechtsanwalt Erik Schüller