Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es ratsam, auf die Beratung durch einen spezialisierten und kompetenten Fachanwalt zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise wenn es um Unterhalt im Falle einer Trennung geht oder um die Vertretung im Scheidungsverfahren und vieles mehr. Sie können mit konsequenter Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen rechnen, wobei wir stets auch Möglichkeiten einer gütlichen Einigung nicht aus den Augen verlieren.

Herr J. R. Friedhoff-Schüller ist Fachanwalt für Familienrecht. Seine Zusatzqualifikation als Fachanwalt ist für Sie hierbei besonders vorteilhaft. 

Wir beraten und vertreten Sie z. B. in folgenden Angelegenheiten:

  • Vertretung in Scheidungsverfahren

  • Prüfung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen

  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

  • Regelung des Umgangsrechts

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei uns.

Sachbearbeiter:

Rechtsanwalt J. R. Friedhoff-Schüller