Rechtsanwalt J. R. Friedhoff-Schüller

Für Sie vor Ort und bundesweit – vertrauensvolle Beratung und Vertretung aus über 30 Jahren Berufserfahrung

Herr J. R. Friedhoff-Schüller berät und vertritt er Sie überwiegend im Familien- und Erbrecht, im Arbeitsrecht und im Verkehrsrecht. Er ist Fachanwalt für Familienrecht.

Herr Friedhoff-Schüller ist seit dem 02.07.1987, nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bochum und dem Referendariat u.a. bei den Amtsgerichten Diepholz, Hannover sowie dem Oberlandesgericht Celle, als Rechtsanwalt tätig. Von 1987 bis 1994 war er in der Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei der früheren niedersächsischen Landtagsabgeordneten und früheren Vorsitzenden des Justizausschusses des Niedersächsischen Landtages, Frau Dr. Rudolph-Heger in Laatzen bei Hannover tätig. Im Jahr 1994 übernahm er die Kanzlei. Aufgrund familiärer Gründe verlegte er die Kanzlei 1998 nach Wahlstedt bei Bad Segeberg in Schleswig-Holstein.

Im Jahr 2004 wurde Herr Friedhoff-Schüller durch das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein zum Notar ernannt. 2010 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltskurs Familienrecht und wurde 2011 zum Fachanwalt für Familienrecht ernannt. Er ist Vorsitzender der Kreisverkehrswacht Segeberg e.V., Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied in der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Rechtsanwalt und Notar J. R. Friedhoff-Schüller

Übersicht:

1983

1. Juristisches Staatsexamen

1984 bis 1986

Rchtsreferendariat

1986

2. Juristisches Staatsexamen

1987

Zulassung als Rechtsanwalt

1987 bis 1994

Tätigkeit in der Kanzlei der Rechtsanwältin & Notarin Frau Dr. Rudolph-Heger

1994

Übernahme der Kanzlei

1998

Verlegung der Kanzlei zur heutigen Adresse nach Wahlstedt

2004

Bestellung zum Notar

2011

Fachanwalt für Familienrecht